Der Polizei was zum Arbeiten geben.
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Wie es scheint, rollt die nächste große Abzockwelle übers Land. Immer mehr Leute beschweren sich darüber, dass sie von der ALLINKASSO mit Forderungen einer “Interactive Win Deutschl. N Interactivemedia Limited” behelligt werden. Angeblich hätte man sich Anfang Februar 2008 mit einem Rechner angemeldet, weshalb 72,00 EUR fällig gewesen wären. Mit Mahn- und Inkassokosten beläuft sich die Rechnung dann auf rund 132,00 EUR. Bei welcher Seite man sich angemeldet haben soll, verschweigt die Mahnung. Übereinstimmend wird von den Betroffenen in diversen Foren berichtet, dass man sich nicht angemeldet habe.
Das hört sich dann nach Betrug (und hinsichtlich des Inkassobüro u.U. nach Beihilfe zum Betrug) an. Und wäre damit eine gute Gelegenheit mal wieder den Polizeiposten vor Ort zu besuchen. Die Polizisten haben zwar auch ohne solche Fälle genug zu tun, aber wenn keiner Anzeige erstattet, wird den Abzockern nie das das Handwerk gelegt.
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Endlich
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt wie SPON berichtet nun wohl ernsthaft gegen die Nutzlosbranche. Wäre schön wenn da was bei raus käme.
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Entlastung der Justiz
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Mit dem Streitschlichtungsgesetz sollten die Amtsgerichte in BW entlastet werden. Am Erfolg darf allerdings gezweifelt werden. Gestern wurde ich mal wieder als Schlichter eingeteilt. Aktenzeichen des Gerichts: 34/08.
Mir wird in der Schlichtung wahrscheinlich ebenso wenig Erfolg beschieden sein, wie dem SchlG, aber lustig wird’s bestimmt, streiten wir doch über Tennisschuhe im Hausflur.
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Akteneinsicht? Nur in der Behörde!
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Was habe ich dem Landratsamt Esslingen denn nur getan? Warum bin ich der Böse? Habe ich Akten verschlampt, nicht rechtzeitig zurückgegeben oder mit Pamphleten verziert? Nein, habe ich nicht. Warum zum Teufel will man mir dann die Akteneinsicht nur in den Räumen der Behörde gewähren? Klar, steht das so in § 25 Abs. 4 SGB X. Aber zum Teufel noch einmal ich bin – das wollte ich immer schon los werden - ein Organ der Rechtspflege.
Dass auch das Bundesverfasssungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 12.02.1998, 1 BvR 272/97) durchaus nichts dagegen hätte, mir die Akten zu überlassen, lässt die Behörde kalt. Allerdings bietet man an, die Akte an die Gemeinde Wendlingen zu übersenden, damit ich dort Akteneinsicht nehmen kann. Die Akte wäre also im täglichen Behördenalltag entbehrlich. Umso unverständlicher für mich, dass ich die Akte nicht ins Büro bekomme.
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Sachverstand
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Erzählt gerade einer der Kfz-Sachverständigen mit dem wir häufiger zusammenarbeiten, dass eine Versicherung ihren Mitarbeitern nun sogar Prämien zahlt, wenn die es schaffen, dass der Geschädigte keinen eigenen Sachverständigen nimmt, sondern den der Versicherung akzeptiert.
Da braucht es nicht viel Sachverstand, um die Motive der Versicherung herauszubekommen.
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