Mindestanforderung Schallschutz

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Ganz offensichtlich gibt es bei den Richtern des BGH auch solche, die bereits stolze Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhäuschens sind. Denn Zeilen wie diese

Es [das Berufungsgericht (Anm. d. Verf.)] lässt dabei unberücksichtigt, dass die Schalldämm-Maße der DIN 4109, wenn sie nicht vereinbart sind, in aller Regel nicht die maßgeblichen Anknüpfungspunkte für die Feststellung des geschuldeten Schallschutzes sind. Maßgebend sind die im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen von der Qualität des Schallschutzes, also der Beeinträchtigung durch Geräusche. Der Besteller hat insoweit in aller Regel keine Vorstellungen, die sich in Schalldämm-Maßen nach der DIN 4109 ausdrücken, sondern darüber, in welchem Maße er Geräuschbelästigungen ausgesetzt ist, inwieweit er also Gespräche, Musik oder sonstige Geräusche aus anderen Wohnungen oder Doppelhaushälften hören oder verstehen kann.

zeigen, dass hier nicht nur das Gesetz und die DINormen gelesen wurden, sondern man den Sachverhalt richtig gewürdigt hat. Eben so wie jemand, der sich schon einmal mit Musik aus dem Nachbarhaus hat auseinandersetzen müssen.

BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06

Schon verkauft.

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Eigentlich hätte ich heute mal wieder einen Bauvertrag bei der VZ beraten sollen. Jetzt ist das Haus aber schon an einen anderen verkauft.

Vielleicht nicht so schlecht, wenn der (BGB-)Vertrag regelt:

Der Unternehmer übernimmt die Gewährleistung nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen …..

oder auch nicht schlecht

Kündigt der Besteller den Vertrag, so hat der Unternehmer ebenfalls Anspruch auf die Vergütung der von ihm, bis zu diesem Zeitpunkt, erbrachten, vertraglichen, Leistungen sowie darüber hinaus einen Anspruch auf eine Entschädigung von 10 % des Wertes, der im Zeitraum der Kündigung noch nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen.

oder einer der Klassiker

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

Schade nur um das Geld, dass es für die Beratung gegeben hätte. Hätte ich mal wieder mit meiner Frau Essen gehen können.

Bürgschaften

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Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften sind ein probates Mittel sich gegen die Auswirkungen einer Insolvenz der Bauunternehmung zu sichern. Nur sieht so gut wie kein Vertrag diese Bürgschaft vor und die Unternehmen wehren sich oft mit Händen und Füssen dagegen.

Jetzt, nach bald acht Jahren Bauberatung bei der VZ Stuttgart flattert mir der erste Vertrag einer Bauunternehmung auf den Tisch (von Fertighäuser oder Archtitktenverträgen mal abgesehen) der von sich aus eine Erfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft vorsieht.

Wäre schön, wenn das Schule macht.

Wenn der Benziner ein Diesel wird

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Es käme wohl kaum ein Autokäufer auf die Idee einen Kaufvertrag zu unterschreiben, in dem der Verkäufer sich vorbehält, statt einem Benzin- einen Dieselmotor zu liefern. Oder die Innenausstattung oder die Farbe zu ändern. Statt des Coupés eine Limousine zu liefern. Anders beim Kauf- und Bauträgervertrag:

Die geschuldete Beschaffenheit bestimmts sich nach der vorgenannten Baubeschreibung mit der Maßgabe, dass hiervon abgewichen werden kann, sofern Wert und Tauglichkeit nicht beeinträchtigt werden.

Selbstbedienung

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Auch eine nette Idee einer Baufirma:

Der Bauherr verpflichtet sich [...] ein Girokonto (Baukonto) zu eröffnen. Er verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen auf dieses Baukonto zu leisten.

Der Bauherr erklärt sich damit einverstanden, daß alle fälligen Leistungen, gegen die Vorlage eines Bautenstandsberichtes, bei der Bank unter Belastung des vorgenannten Baukontos der Firma XXXXX von der Bank zur Verfügung gestellt werden.

Nicht nur, dass der Bauherr dass Konto eröffnen soll, nein, die Firma lässt sich auch gleich einen “Abbuchungsauftrag” geben und kann damit (nahezu) frei über das Geld verfügen.

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