Der Polizei was zum Arbeiten geben.

Wie es scheint, rollt die nächste große Abzockwelle übers Land.  Immer mehr Leute beschweren sich darüber, dass sie von der ALLINKASSO mit Forderungen einer “Interactive Win Deutschl. N Interactivemedia Limited” behelligt werden. Angeblich hätte man sich Anfang Februar 2008 mit einem Rechner angemeldet, weshalb 72,00 EUR fällig gewesen wären. Mit Mahn- und Inkassokosten beläuft sich die Rechnung dann auf rund 132,00 EUR.  Bei welcher Seite man sich angemeldet haben soll, verschweigt die Mahnung. Übereinstimmend wird von den Betroffenen in diversen Foren berichtet, dass man sich nicht angemeldet habe.

Das hört sich dann nach Betrug (und hinsichtlich des Inkassobüro u.U. nach Beihilfe zum Betrug) an. Und wäre damit eine gute Gelegenheit mal wieder den Polizeiposten vor Ort zu besuchen. Die Polizisten haben zwar auch ohne solche Fälle genug zu tun, aber wenn keiner Anzeige erstattet, wird den Abzockern nie das das Handwerk gelegt.


Kommentare

5 Kommentare zu “Der Polizei was zum Arbeiten geben.”

  1. Magicwoody schrieb am 21.10. 2008 12:09

    Laut googlenews findet man einige Links zu diversen Onlinezeitungen, in denen davon berichtet wird, dass die Bu.. Polizei bereits Hausdurchsuchungen dort gemacht hat. Den Rest macht nun die STA in FFM.

  2. Jürgen der 1. schrieb am 21.10. 2008 20:35

    Hallo,

    es wäre natürlich schön, wenn Hausdurchsuchungen oder andere Maßnahmen zum Erfolg führen würden. Aber ich gehe mal davon aus, dass Allinkasso genau so hartnäckig wie Katja Günhter ist. Deshalb gilt die altbewährte Strategie: den Abzockern mit Nadelstichen (zu mehr sind wir leider nicht fähig) ein bisschen zu ärgern. Deshalb sollten sich Betroffene beschweren, diesmal beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Ob was geschieht, steht leider in den Sternen. Aber je breiter die Öffentlichkeit ist, die auf diese unseriösen Methoden aufmerksam gemacht wird, umso größer ist die Chance, dass die Abzocker nicht so schalten und walten werden, wie sie möchten.

  3. carlos schrieb am 25.02. 2009 04:15

    Um irgendwas bei der Polizei anzeigen zu können muss erst eine Straftat vorliegen. Das nächstliegendste ist hierbei der Betrug. Doch eine einfache Kostenforderung eines Inkassounternehmens ist noch kein Betrug. Es muss ein Vermögensvorteil zu Gunsten des Täters vorliegen. Und mit dem Hinweis auf geforderte Kosten eines Inkassounternehmens oder einer Kanzlei ist es noch lange nicht geschehen. Am besten wäre hierbei Aufklärungsarbeit. Einfach die Menschen darüber aufklären, dass sie diesen ganzen Inkassoscheiss direkt in den Mülleimer befördern sollen. Es kommen drei oder vier weitere Drohbriefe mit irgendwelchen kopierten Gerichtsurteilen und anschließend nichts mehr!

  4. RA JM schrieb am 27.03. 2009 11:19

    OT: Letzter Eintrag vomn 10.10.2008 - Keine Lust mehr?

  5. anwalt-in-mol.de schrieb am 25.04. 2009 13:26

    In diesem Falle geht die Dreistigkeit ja noch weiter, weil eben verschwiegen, wo sich die Betroffenen angemeldeten hätten.

    Würden dieses Inkassobüro klagen, würde der Richter im Rahmen der Beweislast würde dieses Verschweigen dem Kläger (hier Inkasso) ordentlich um die Ohren hauen! Soweit kommt es aber nie, denn allzu oft zahlen die Leute, nur weil drauf steht: Mahnung oder ein RA seinen Briefkopf dafür hergibt.

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