Körperliche Zwangsmaßnahmen
von M. Stübing | 25.07.2008 | abgelegt unter: Aufgeschnappt, Beruf
In der Printausgabe des Focus darf sich ein Kollege zur Wort melden. Und lässt sich zur Frage “Pusten bzw. Blutabnahme” wie folgt zitieren:
…Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Wagenlenker nüchtern war, kann er die Polizei auf Schadenseratz verklagen, da es sich um eine schwerwiegende körperliche Zwangsmaßnahme gehandelt hat. Aber wer weiß das schon?”
Ich würde viel lieber wissen, wie oft der Kollege die Polizei wegen einer solchen schwerwiegenden Zwangsmaßnahme verklagt hat. Und vor allem mit welchem Erfolg.
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