0,3 laut DMB
von M. Stübing | 14.07.2008 | abgelegt unter: Beruf
Das Rechtschutzversicherungen das anwaltliche Ermessen gerne selbst ausüben, ist ja nichts Neues. Dass der Deutsche Mieterbund sich das jetzt auch anmaßt, war mir neu.
Bei der Einforderung einer Monatsmiete und einem diesbezüglichen Mahnschreiben handelt es sich nach unserer Auffassung um ein Schreiben einfacher Art, wonach im Rahmen der Geschäftsgebühr lediglich mit einen Satz von 0,3…abzurechnen ist.
Diesmal werde ich’s wohl drauf ankommen lassen.
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Kommentare
ein Kommentar zu “0,3 laut DMB”
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Immer rein damit in’s RSV-Blog!
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Im Übrigen kommt die Auffassung des DMB in § 14 RVG nicht vor.