Körperliche Zwangsmaßnahmen
abgelegt unter: Aufgeschnappt, Beruf
In der Printausgabe des Focus darf sich ein Kollege zur Wort melden. Und lässt sich zur Frage “Pusten bzw. Blutabnahme” wie folgt zitieren:
…Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Wagenlenker nüchtern war, kann er die Polizei auf Schadenseratz verklagen, da es sich um eine schwerwiegende körperliche Zwangsmaßnahme gehandelt hat. Aber wer weiß das schon?”
Ich würde viel lieber wissen, wie oft der Kollege die Polizei wegen einer solchen schwerwiegenden Zwangsmaßnahme verklagt hat. Und vor allem mit welchem Erfolg.
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Neuartiges Rundfunkgerät
abgelegt unter: Beruf, Netzwelt
Dank Zattoo zahl ich meine PC-Rundfunkgebühren jetzt viel lieber. Immerhin kann ich den Rechner nun tatsächlich auch zum Fernsehen nutzen. Schade nur, dass mir meistens die Zeit dazu fehlt.
Obwohl, wenn ich es mir recht überlege, vielleicht doch nicht so schade.
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0,3 laut DMB
abgelegt unter: Beruf
Das Rechtschutzversicherungen das anwaltliche Ermessen gerne selbst ausüben, ist ja nichts Neues. Dass der Deutsche Mieterbund sich das jetzt auch anmaßt, war mir neu.
Bei der Einforderung einer Monatsmiete und einem diesbezüglichen Mahnschreiben handelt es sich nach unserer Auffassung um ein Schreiben einfacher Art, wonach im Rahmen der Geschäftsgebühr lediglich mit einen Satz von 0,3…abzurechnen ist.
Diesmal werde ich’s wohl drauf ankommen lassen.
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