InsO einem Fall

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Schon nett, was man immer wieder erleben darf. Zum Beispiel, dass rückständiger Unterhalt eingeklagt wird, der vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fällig war.

Das könnte jedem Anwalt passieren, wenn man nichts vom Insolvenzverfahren weiß.  Wer prüft schon jedesmal nach, ob die Gegenseite in der Insolvenz ist?  Wenn der Unterhaltsschuldner die gegnerischen Prozessbevollmächtigten aber sogar noch darauf hinweist, muss man sich schon Fragen, was man in so einem Fall denn überhaupt noch tun kann “um der Krähe das Auge nicht auszuhacken”. Aber in PKH-Fällen ist ja kein großes Kostenrisiko für den Kläger da.

Naja, der Richter wird’s schon richten. Und wenn nicht: die Anwaltin, die das verbockt hat, hat zwischenzeitlich die Anwaltszulassung zurückgeben und verdient ihre Brötchen nun in der Industrie. Vielleicht, nicht die schlechteste Entscheidung.

Fitness Company – no, no, never

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Im Januar hatte ich bei einer großen deutschen Kosmetikfirma an einem Gewinnspiel teilgenommen und drei Monate kostenfreies Training bei der Fitness Company Freizeitanlagen GmbH gewonnen. Wer die Fitness Company nicht kennt: Es handelt sich um eine große Fitnesskette mit nach eigenen Angaben 110 Filialen, 280.000 Mitgliedern und einem Jahresumsatz von immerhin 137 Mio. EUR.

Kein schlechter Gewinn sollte man also meinen, immerhin möchte die Fitness Company für ihre Leistungen doch nicht gerade billige 64,90 EUR im Monat, eine jährliche Servicepauschale von 49,90 EUR, eine einmalige Clubgebühr in wechselnder Höhe (dazu gleich mehr) und eine einmalige Verwaltungsgebühr von nochmals 39,90 EUR.

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