Online Content Ltd. - Opfer gesucht

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[Nachricht vom Admin: Bevor es zu weiteren Irritationen kommt - Den Beitrag hatte ich nach einem Anruf eines Redakteurs von Akte 08 verfasst. Der Sendebeitrag ist - wie die meisten ja schon mitbekommen haben - zwischenzeitlich über den Sender gegangen, die Sache ist damit also erledigt.] 

Nachdem es TV-mäßig geraume Zeit keine Beträge mehr zu NETContent Ltd. und Konsorten gab, scheint sich jetzt wieder ein Sender mit dem Thema zu beschäftigten.

Falls einer der hier Lesenden also jemanden kennt, der, obwohl er sich nicht angemeldet hatte, angemahnt wurde und dann auf Druck der Anwälte gezahlt hat, dann möge er sich per Mail an xxxx@xxxx.xxx melden. Bitte mit einer kurzen Schilderung seines Leidenswegs, Anschrift und einer Rufnummer unter der man ihn erreichen kann. Gesucht werden wohl drei Geschädigte, die bereit sind sich interviewen zu lassen.

Gleich vornewg: Bitte bei mir keine Nachfragen, ob und wie und wer. Ich muss ab und zu auch arbeiten.

§ 184 II InsO?

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Mal ‘ne Frage an die werten Kollegen und Kolleginnen:

Ein Schuldner legt im Prüfungstermin gegen den Vorwurf, eine angemeldete Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, Widerspruch ein. Der zugrundeliegende Titel (hier ein VU aus dem Jahr 1996) enthält hierzu keine Ausführungen. Handelt es sich nun um einen Fall des § 184 Abs. 2 InsO oder muss der Gläubiger tätig werden?

Das hiesige Insolvenzgericht tendiert zur zweiten Alternative, auch wenn der Rechtspfleger erst die Hinweise nach Abs. 2  gegeben hatte.

Eigentlich kann es ja kein Fall des Abs. 2 sein, denn wie sollte der Schuldner den Widerspruch auch verfolgen? Feststellungsklage, dass die Forderung nicht aus einer unerlaubten Handlung beruht? Dürfte wohl kaum machbar sein. Und welches Gericht wäre zuständig? Insolvenzgericht? Ordentliches Gericht? Fragen über Fragen und so wenig Antworten.

Anwaltskarussel

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Ja, ja, das Anwaltskarussel dreht sich immer schneller. War der Rechtsanwalt Boris Höller doch recht lange für den Routenplaner-Server tätig, scheint’s als habe die Rechtsanwältin Celine Lührmann den Bettel viel schneller hingeworfen.

Jedenfalls soll nun eine Rechtsanwältin Katja Günther auf der Bühne erschienen sein und die Geltendmachung der dubiosen Forderungen betreiben. Mal sehen, ob die mehr Ausdauer als Frau Lührmann an den Tag legt. Gut vorbereitet scheint die Dame jedenfalls zu sein, hat sie sich doch schon eine 01805er Nummer einrichten lassen.  Allerdings nicht zu Ende gedacht. Mit einer 0900er -Nummer würde sich deutlich mehr Geld verdienen lassen.

Ich finde es schon erstaunlich, dass sich immer wieder Kollegen finden, die sich auf das üble Spiel einlassen. Aber so ist es halt: Money makes the world go round.