Vom Selbstverständnis

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Versicherungsmenschen sind manchmal schon seltsame Menschen. Nicht nur die Vertreter, auch die im Innendienst. Zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung der wgv.

Für eine Mandantin machen wir Schadensersatzansprüche geltend. Der Nachbar hatte deren ein Jahr alten Fernseher vom Hocker gestoßen. Anstelle des Neurpreises von 399 EUR will die wgv aber nur 250 EUR ersetzten. Dann auf Nachhaken eines Bekannten der Mandantin 300 EUR. Aber das sieht die nicht ein, Ihr alter Fernseher hatte ihr immerhin auch 15 Jahre gute Dienste geleistet.

Also kommt die gute Frau zu uns und wir holen uns die Deckungszusage bei ihrer RSV: der wgv. Dann schreiben wir den Schädiger an. Das volle Programm: Neupreis, Unkostenpauschale in Höhe von 25.- EUR, Fahrtkosten für die Fahrten zu den Elektogeschäften (ja, ich weiß) und die Kosten unserer Beauftragung. Alles in allem weitere 190.- EUR.
Nachdem der Schädiger auch falsche Angaben in der Schadensmeldung gemacht hat, weisen wir ihn darauf hin, dass die Versicherung, bei der er versichert ist, die gleiche ist, bei der auch unsere Mandantin rechtschutzversichert ist. Und das falls die Versicherung die Falschangaben mitbekommt, diese jedenfalls das Geld von ihm zurückfordern könne oder sogar eine Strafanzeige erstatten könnte.

Das Schreiben leitet der Schädiger dann an seine Haftpflichtversicherung weiter. Tja, die weist die Unkostenpauschale an, weist die weiteren Forderungen zurück (…blablabla, Wertverlust bei Fernseher extrem hoch….blablabla…) und fordert mich auf, wegen der angeblich falschen Angaben des Versicherungsnehmers schriftlich Angaben zu machen.

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Selbstversuch - es geht voran

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Kaum schreibt man die T-Com an, schon wird reagiert. Heute war das Schreiben in der Post. Wegfall Call Time/T-Net Zugang Call Plus/T-Net.

Wir werden Ihren Auftrag am 27.11.2007 ausführen. Eine Montage in Ihren Räumen ist nicht erforderlich.

Jetzt bin ich nur gespannt, ob auch die entsprechende Gutschrift erteilt wird. Bei sogewaltigen Summen wie 82 Cent/Monat zuzüglich Mehrwertsteuer, wahrscheinlich ein Frage des Überlebens des Konzerns.

Stellt sich die Frage, wieviel Geld mit solchen Aktionen vernichtet wird. Selbst wenn die T-Com keine Riesengehälter zahlt, verursacht die fehlerhafte Bearbeitung (neben den verlorengegangenen Sympathien) bestimmt nicht weniger als 40.- EUR an Kosten.

Selbstversuch

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Telekommunikationsunternehmen stehen ja immer mal wieder in der Kritik. Wollen wir doch mal sehen ob das stimmt. Im Selbstversuch.

Kurze SV-Schilderung:

Anruf von T-Com nach Vertragsänderung: Man habe ein günstigeres Angebot. (Allerdings mit einer Laufzeit von 12 Monaten!)

Meine bessere Hälfte sagt aus Versehen: “Ja”.

Weil wir aber gerade Wechseln sind - Gelle, Urban T.- wird am 11.09. per Telefax fristgerecht der Widerruf erklärt.

(Ist eigentlich schon jemand aufgefallen, das die Auftragsbestätigungen Datumsangaben tragen, die den Schluß nahelegen, dass die Post zwischenzeitlich mehr als eine Woche für eine normale Postsendung benötigt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.)

Am 18.10.07 erfolgt dann die Bestätigung, dass unser Auftrag vom 17.10.07 (hä?) am 01.09.08 ausgeführt wird.

Nachdem ich das mit ‘2008′ überlesen hatte, erfolgte dann keine Reaktion unserseits, bis nun wieder die höhere Grundgebühr in Rechnug gestellt wurde.

Heute habe ich dann die Niederlassung Südwest angeschrieben und um Bestätigung des Widerrufs und Rücküberweisung des des überzahlten Betrags gebeten. Und sogar mit einer negativen Feststellungsklage gedroht. Allerdings ohne Hinweis darauf, dass ich Anwalt bin und für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Telekommunikationsberatung als Honoraranwalt mache. (Ansonsten wäre der Versuch wohl nicht realistisch.)

Jetzt warten wir mal ab. Eine Woche habe ich der T-Com Zeit gegeben. Ich bin gespannt.