Wer einmal raucht, …

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An das Sprichwort “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…” muss sich das Verwaltungsgericht erinnert haben, als es einen Beschluß in einer Führerscheinsache fällte:

Ein einmaliger Cannabiskonsum kann zwar auch dann vorliegen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber früher gelegentlicher Konsument war und dann abstinent wurde. Hinsichtlich Substantiierung und Glaubhaftigkeit bestehen in einem solchen Fall jedoch hohe Anforderungen.

VG Freiburg Beschluß vom 20.9.2007, 1 K 1764/07

Gedankensplitter

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Wenn der Anwalt der Gegenseite erst nach dem Anruf seines Mandanten, rund 15 Minuten zu spät, mit aus der Hose hängenden Hemdzipfeln und offenen Hosenladen zu Gericht gerannt gekommt, dann könnte man sich schon seine Gedanken machen. Machen wir aber nicht, denn zum einen war der Kollege deutlich über 60 und außerdem war’s erst kurz nach 10.

Steuerbescheid vom Routenplaner

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Bekomme ich doch gerade in der Beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Mahnung der Anwaltskanzlei H******, die den Forderungseinzug für den Routenplaner-Server betreibt auf den Tisch. Nicht schlecht gemacht das Ding. Das Schreiben ist einem Steuerbescheid nachempfunden und erweckt den Eindruck eines amtlichen Papiers. Sogar auf dem unschönen Recyclingpapier, welches auch die Finanzverwaltung verwendet. Für die Kreativität könnte man den Kollegen das Inkassodezernat fast loben, wenn’s halt nicht für den falschen Zweck wäre.

Schnell eingelenkt

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Nachdem der Mandant sich über mehrere Monate mit seinem Mobilfunkanbieter wegen einer fehlerhaften Abrechnung rumärgern musste, bekamen wir gestern den Auftrag die Sache für ihn zu erledigen. Also flugs vorab ein Schreiben mit der Anforderung eines technischen Prüfprotokolls und der Kündigung des Vertrags an die Gegenseite gefaxt.

Heute dann die Überraschung pur: Anruf der Mobilfunker, dass man bereit wäre, die Forderung (immerhin rund 1.100.- EUR) nebst den noch anfallenden Grundgebühren auszubuchen. Da stellt sich jetzt die Frage, ob es wirklich die Kosten und der Aufwand für die Erstellung des Prüfprotokolls waren oder man nur keinen Präzendenzfall schaffen wollte.

Dem Mandanten wird’s egal sein.

Zeitnah

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Wenn ein Kollege eine Stunde vor dem Gütetermin beim Arbeitsgericht in der Kanzlei anruft und mitteilt, dass er nicht zum Termin erscheinen wird und gleich noch einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, dann ist das wirklich zeitnah. Ärgerlich nur, wenn man da aber schon im Zug nach Stuttgart sitzt.

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