Verabschiedet
abgelegt unter: Netzwelt, OT, T F B
Verabschiedet hat sich mein alter Rechner. Deshalb herrscht zur Zeit etwas Ruhe im Blog. Die neue Kiste steht zwar schon da, aber auf die Schnelle gab’s nur einen mit vorinstallierten Vista. Tja, und bis da dann wenigstens die Hälfte der Programme wieder läuft, das dauert halt.
In dem Zusammenhang einen Gruß an die Dame von der Hotline von Haufe, die mir sagte, das Kanzlei-Office vistafähig sei. Möge sie der Blitz beim ……..
Dank ihr habe ich jetzt einen Rechner auf dem ich die Festplatte partionieren musste (ich empfehle als Schwabe die QTParted LiveCD) und nochmal XP aufsetzen durfte. Wenig empfehlenswert. Anders übrigens als die Herren von der technischen Hotline. Die hatten was drauf. Wenn es nachher auch trotzdem nicht geklappt hat.
Keinen Dank in diesem Zusammenhang übrigens auch an die Hersteller meines Smartcardreaders, die für das Chipdrive Micro 110 keine Vistaunterstützung bereitstellen.
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Synonyme
abgelegt unter: OT, zum Schmunzeln
Der Papst gestern in Brasilien:
Das eheliche Zusammensein … ist verheirateten Paaren vorbehalten.
Ach nee, glaub ich nicht. Lieber Benedetto, damit es nächstes mal etwas klarer wird diese Links.
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Barbara S. und die Folgen
abgelegt unter: Beruf
Über den schlechten Einfluss der Gerichtsshows im Fernsehen ist ja schon viel geschrieben worden. Und zu Recht. Das OLG Stuttgart hatte nun einmal Gelegenheit sich mit der Beschwerde eines Angeklagten zu beschäftigten, der wohl zuviel der Sendungen angesehen hatte.
Obwohl anwaltlich vertreten und mehrfach aufgefordert weigerte sich der Angeklagte seine Schildmütze abzunehmen. Auch dem Belastungszeugen fiel der Angeklagte gleich zum Anfang seiner Aussage ins Wort. Nach mehrfachen Ermahnungen und Antrag des Staatsanwaltes Anlass für den Schöffengerichtsvorsitzenden jeweils ein Ordnungsgeld von 200,00 EUR ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft anzuordnen.
Auch das OLG erkannte im Verhalten eine Ungebühr des Angeklagten und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu der der Angeklagte verurteilt wurde, wird er wohl die Ordnungshaft wählen. Denn auf die 8 Tage kommt es da ja kaum mehr an.
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Polizeilich aufgenommen
abgelegt unter: Allgemein
Die Versicherungen möchten ja immer gerne wissen, ob ein Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wurde. Bei Kleinunfällen ist das ja schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr.
Bei einem Unfall der gestern in Stuttgart passierte, gab es keine Probleme die Polizei zur Unfallaufnahme zu bewegen, stießen doch bei der Jagd auf einen Graffitisprüher zwei Polizeifahrzeuge zusammen. 50.000.- EUR Sachschaden und zwei verletzte Polizisten, so die Bilanz des Unfalls. Der Sprayer wurde übrigens später durch andere Einsatzkräfte festgenommen.
Quelle: Stuttgarter Zeitung
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Zur Probe
abgelegt unter: Beruf, Politik
Mein Vorschlag wäre, dass wir die Probe aufs Exempel machen und zunächst befristet für drei Jahre auf den stringenten Kündigungsschutz in Deutschland verzichten.
wird der Baden-Württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger in der FTD zitiert.
Wenn man den Gedanken weiter denkt und überlegt, dass immer weniger Menschen heiraten und/oder Kinder in die Welt setzen, könnte man doch auch mal darüber nachdenken, ob man die Scheidungsregelungen in den ersten drei Jahren der Ehe nicht einfach abschafft. Oder in den ersten drei Jahren der Elternschaft die Möglichkeit eröffnet, die Kinder zurückzugeben.
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