Nur vergessen?
In Stuttgart wurde - wie der SWR und nun auch Spiegel online berichtet - ein ca. fünf Monate altes Baby in einer Kirche gefunden. Der Junge habe schlafend in seiner Kinderschale gesessen, neben ihm Windeln und (noch) warme Milch. Keine Anzeichen von Vernachlässigung, was der Polizei wohl Rätsel aufgibt.
Aber vielleicht hat die Mutter das Kind ja garnicht ausgesetzt, sondern in ihrer Kontemplation nur einfach vergessen wieder mitzunehmen?
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Nomos BGB Handkommentar
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Nachgefragt: Hat den einer? Taucht der was? Oder doch lieber wieder den Palandt?
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Weiterverwertung
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War ja nur eine Frage der Zeit bis das Urteil des BGH zum Rückkaufswert von Lebensversicherungen auch bei uns in Wendlingen ankommt. Nun war es soweit:

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Krankenhausessen - das Geld nicht wert
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Nun entschied auch das Sozialgericht Mannheim, dass Krankenhausessen sein Geld nicht wert ist.
Nein, stimmt so nicht. Das SG entschied, das jemand der Leistungen zur Grundsicherung bekommt, sich die kostenfreie Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes nicht auf den Regelsatz anrechnen lassen muss. Einmal weil es sich beim Regelsatz um eine Pauschale handelt, zum Anderen, weil es sich bei der Verpflegung im Krankenhaus, nicht um eine geldwerte Einnahme handeln würde. Um eine solche könne es sich nur handeln, wenn die Sachleistung marktfähig wäre. Und das sei, so das Gericht, beim Krankenhausessen nicht der Fall.
Eine Entscheidung, der ich - an meinen letzten Krankenhausaufenthalt zurückdenkend- nur zustimmen kann, auch wenn das Gericht nicht auf die Genussfähigkeit der Mahlzeiten abhob, sondern auf die fehlende Möglichkeit die Speisen zu “versilbern”.
SG Mannheim, Urteil vom 28.2.2007, S 9 AS 3882/06
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Der BGH und mein Held
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Gut, das Urteil des BGH zur Forenhaftung ist wohl nur halb so wild wie es erscheint. Jedenfalls wenn man Udo Vetter vom Law Blag in seinem Interview in der Netzeitung glauben schenken darf. Die Urteilsgründe liegen ja noch nicht vor.
Gleichwohl war es für viele Anlass genug, über das eigene Blog oder das betriebene Forum nachzudenken. So auch bei meinem neuen Helden, der stinkende Kackbratzen nicht nur in den Artikel so benennt, sondern bei dem auch in Zukunft in den Kommentaren stinkende Kackbratzen als solche bezeichnet werden dürfen. Danke!
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