10 Tage Haft sind zuviel

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10 Tage war vor dem Gerichtstermin war eine wegen uneidlichlier Falschaussage angeklagte Frau in Haft genommen worden. Zu Recht fand das OLG Stuttgart, zu Unrecht beschied nun das Bundesverfassungsgericht.

Hintergrund war, dass die Angeklagte wegen einer genehmigten Kur bat, den zweiten Prozesstermin zu verlegen. Dies tat das Gericht jedoch nicht. Als die Angeklagte sich zum Termin dann damit entschuldigte, dass sie eingeschneit sei, erließ das Gericht Haftbefehl, der 10 Tage vor dem erneuten Gerichtstermin vollstreckt wurde.

Hardliner wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sicher nicht schmecken, nachvollziehbar ist sie allemal. Denn 10 Tage Haft wegen des angeblich unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlungen, nachdem die Angeklagte noch vor dem Termin angerufen und sich mit der Witterungs- und Straßensituation entschuldigt hatte, ist schon heftig.

Ausführlichere Information in der Pressemitteilung des BVerfG.

Dumm und Dupplig

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darf sich mal wieder ein Kollege mit Abmahnungen verdienen. Diesmal an ein paar unbedarften Ebayern, die Einladungen für Google-Mail-Accounts verscherbeln wollten und so unvorsichtig waren, dabei den Begriff GMail zu benützen.

Dieser ist, wie ja aus der markenrechtlichen Ausseinandersetzung zwischen dem Inhaber der Marke “G-mail…und die Post geht richtig ab”, einem Herrn Giersch und der Firma Google hinlänglich bekannt ist, geschützt.

Gegenstandswert wie in solchen Fällen üblich 20.000.- EUR, Anwaltskosten damit rund 1.000,00 EUR. Dumm gelaufen kann man da nur sagen.

Quelle: heise online

Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses wegen Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis

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Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit einem von ihm gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz und wird er auf der Grundlage dieses Zeugnisses eingestellt, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung auch dann noch anfechten, wenn ihm die Täuschung erst nach einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von 8 ½ Jahren bekannt wird.

Mehr…

Selbstanzeigen nur Dienstags und Donnerstags

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Heute in den Radionachrichten:

Zwei Gewerkschaftsfunktionäre wollten sich wegen des Tragens der durchgestrichenen Hakenkreuzes (siehe auch den passenden Beitrag hier) bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart selbst anzeigen. Die hilfreiche Auskunft:

Selbstanzeigen seien nur Dienstags und Donnerstags möglich.

No Comment!

Schwarze Liste

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Über den Bericht auf Spiegel-Online “Reise-Gewinne: Kostenfalle statt Traumurlaub” habe ich mich auf die Seite der VZ Hamburg locken lassen. Die dort geführte schwarze Liste kann sich sehen lassen. Unterhaltsamer, wenn aber auch auf eine traurige Art und Weise, sind aber die am Ende aufgeführten Erfahrungsberichte.

Beispiele gefällig? Bitte, schön:

Wir wurden beleidigt, angeschrieen, eingeschüchtert und beschuldigt, dass solche Leute wie wir am Konkurs der Firma Sonja Reisen mit Schuld seien.
Es war eine meiner schlimmsten Erfahrungen

Noch nie habe ich eine derart menschenverachtende Werbeveranstaltung erlebt: Am 27.04. wurden nach einem 2-stündigen Suggestionsvortrag, den ein geschulter Agitator hielt, die sog. „Vital-Therm“- Decken vorgestellt. Geradezu infam das Groß-Dia von Alzheimer-Patienten, das vermitteln sollte: wenn sie diese Decke nicht erwerben, wird es ihnen so ergehen…

Das (Gott-sei-Dank) spärliche Publikum wurde permanent …. als debil hingestellt.

Sowohl bei den günstigen Busreisen zu attraktiven Zielen, als auch bei Reisegewinnen sollte man bedenken, dass niemand etwas zu verschenken hat. Am wenigstens zwielichtige Firmen. Deshalb: Ab in den Papierkorb mit Gewinnbenachrichtigungen und Konsorten, die sie von unbekannten Firmen zugesandt bekommen, ohne an einem Preisausschreiben teilgenommen zu haben. Gewinnen werden dort nur die Firmen.

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