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Nicht einmal ein Wimpernschlag entscheidet oft bei der Frage ob Fußgänger oder Autofahrer.

Diesmal zugunsten des Betroffenen. 000,95 sec dauerte die Rotphase an. Einen Wimpernschlag kürzer als für einen qualifizerten Rotlichtverstoß gefordert wird. Was für ein Verhältnis: Wegen 0,05 Sekunden darf man 2.592.000 Sekunden länger Auto fahren.

Staatsanwaltschaft fordert 6.000.- EUR im Hakenkreuzprozess

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Nicht schlecht, was Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler fordert. 120 Tagessätze zu 50,00 EUR sollen die 104 Punkte der Anklageschrift wert sein.

Geht ja, rein rechnerisch. Gerade einmal 1,15 Tagessätze oder knapp 58 EUR pro “Anklagepunkt”. Eigentlich fast ein Schnäppchen. Wären da nicht doch Bedenken, dass man die falschen Leute vor Gericht gestellt hat.

Heute um 13.00 Uhr soll dann das Urteil verkündet werden. Man darf gespannt sein.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

Nachtrag von 13.48 Uhr: Gerade kommt es im Radio. Der Angeklagte Jürgen Kamm wurde vom Landgericht Stuttgart zu 90 Tagessätzen verurteilt.

40 + 20 = 50

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Eigentlich bin ich mit dem Ergebnis ganz zufrieden. 40 Tagessätze für die Straßengefährdung, 20 weitere für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Insgesamt wird der Strafbefehl auf 50 Tagessätze lauten.
Jetzt muss nur noch das Gericht mitspielen und den Strafbefehl auch so erlassen, wie ich es mit dem Staatsanwalt ausgemacht habe. Nicht bei allen Richtern die für die Entscheidung über den Antrag in Frage kommen, ist das leider sicher.

IE only

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Gerade wollte ich mir die Webseite eines Kollegen ansehen. Hhm, ja nicht schlecht. Etwas einfach gestaltet, aber das ist mein Netzdomizil ja auch. Dann aber lese ich etwas von

… die Geschwindigkeit und auch die Bequemlichkeit des Internets im Rahmen der zu erbringenden Beratungsleistungen nutzbar zu machen…

und

…uns das Mandat online zu übertragen.

Stimmt doch garnicht. Eine Startseite und das wars.

Aber vielleicht habe ich ja nur den falschen Browser. Nicht jeder hat ja seine Seiten für Firefox eingerichtet. Also dann halt Opera. Nichts. Dann eben Lynx. Auch nichts. (Okay, das war zu erwarten).
Nun denn, also ein Griff zu dem Browser den ich aus Sicherheitsgründen nur noch selten aus der Mottenkiste ziehe. Aaah, siehe da, mit IE erscheint eine Navigationsleiste und man kann sich über die Kanzlei informieren.
Ich denke allerdings, dass jemand der mit der Geschwindigkeit und Bequemlichkeit des Internets wirbt, seinen Webauftritt schon so gestalten sollte, dass man nicht erst den nach dem passenden Browser suchen muss.

Und bevor jetzt jemand fragt, warum ich hier über die Webseiten von Kollegen wettere - mir wurden durch die Kanzlei heute zweimal Rückrufe versprochen - und nicht einer erfolgte. Als Retourkutsche werde ich die Kollegen jetzt auch nicht auf die Defizite bei der Seitenprogrammierung aufmerksam machen. Die Rache des kleinen Mannes.

Verstoß gegen das Kreditwesengesetz

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Wer Phishern durch Geldabhebungen/Überweisungen bei Ihren Transaktionen half, war schon immer der Strafverfolgung ausgesetzt. Meistens wegen eines Verstoßes der Geldwäschen nach § 261 StGB oder auch der Beihilfe zum Computerbetrug.

Wie Heise-Online nun meldet, wurde ein Mann vom Amtsgericht Überlingen wegen einer solchen Tat zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt (AG Überlingen, Strafbefehl vom 01.06.2006, Az. 1 Cs 60 Js 26466/05 AK 183/06).

Interessant insbesondere deshalb, weil nach Auffassung der Richter ein solches Handeln eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu genehmingende Finanzdienstleistung sei. Ohne eine solche Genehmigung sei ein entsprechendes Handeln nach § 54 I Nr. 2 KWG strafbar. Von einer Verfolgung wegen Geldwäsche bzw. der Beihilfe zum Computerbetrug hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall abgesehen.

Der Gedanke, dass die “Finanzagenten”, die den Phishern zu ihrem Vermögen verhelfen, sich jetzt bei der BaFin um eine Genehmigung ihrer Tätigkeit bemühen, hat schon etwas. Ich bin nur gespannt, ob die dann auch erteilt wird.

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